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Neuauflage des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“

Land fördert steckerfertige PV-Balkonanlagen und nicht-fossile Heizsysteme mit 75 Millionen Euro

Was wird gefördert ?

Es werden zum einen die aufgezählten Neuanlagen zur Erzeugung von Wärme auf Basis Erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden gefördert:

  • elektrisch betriebene Wärmepumpen (in Höhe von 2.000 Euro)
  • Anschluss an ein Wärmenetz (in Höhe von 500 Euro)
  • Solarthermieanlagen und
  • Biomasseheizungsanlagen (beide in Höhe von 900 Euro).

Zum anderen können steckerfertige PV-Balkonanlagen mit einer Mindestleistung des Wechselrichters von 250 Watt und einer Höchstleistung von 600 Watt können gefördert werden (in Höhe von 200 Euro).

Anträge können ab dem 16. Januar 2023 gestellt werden.